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AG Hamburg, 17.05.2018 - 67a IN 102/18 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Abschlag auf die Vergütung i. H. v. 40 % bei Durchführung des schriftlichen Verfahrens im Regelinsolvenzverfahren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 06.04.2017 - IX ZB 48/16
Vergütung des Insolvenzverwalters: Vergütungsabschlag in …
Auszug aus AG Hamburg, 17.05.2018 - 67a IN 102/18
Der Sachverständige, der im Rahmen seines Eröffnungsgutachtens die Durchführung des schriftlichen Verfahrens anregt, ist gehalten, bei der Frage nach der Verfahrenskostendeckung nicht 100 % der Regelvergütung als Insolvenzverwalter anzusetzen, sondern lediglich 60 %, da regelmäßig von einem Abschlag gem. § 3 Abs. 2 Buchst. e InsVV i. H. v. 40 % auszugehen ist (Anschluss an BGH ZVI 2017, 396).
- AG Hamburg, 27.04.2020 - 67g IN 52/20
Durchführung des schriftlichen Verfahrens während der COVID-19-Pandemie auch bei …
Dabei ist regelmäßig von folgenden Parametern auszugehen: Ein schriftliches Verfahren kommt in Betracht, wenn die Höhe der Verbindlichkeiten 25.000 EUR nicht übersteigt und weniger als 20 Gläubiger vorhanden sind (AG Hamburg, Beschl. v. 17.5. 2018 - 67a IN 102/18, ZVI 2018, 260).